Die Bestimmung der Quick-Zeit sowie der partiellen Thromboplastinzeit liefert Angaben über den extrinsischen bzw. den intrinsischen Weg der Blutgerinnung, so wie in Abbildung 1 dargestellt. Abbildung 1: Blutgerinnungskaskade
Verlängerung der Quick-Zeit sowie der partiellen Thromboplastinzeit und Mangel an Faktoren:
Die Quick-Zeit ist verlängert, falls ein Mangel an Faktor I (Fibrinogen), Faktor II (Prothrombin), Faktor V (Proaccelerin), Faktor VII (Proconvertin) oder Faktor X (Stuart-Prower-Faktor) vorliegt.
Die partielle Thromboplastinzeit ist bei einem Mangel an Faktor I (Fibrinogen), Faktor II (Prothrombin), Faktor V (Proaccelerin), Faktor X (Stuart-Prower-Faktor), Faktor VIII (antihämophiles Globulin A), Faktor IX (antihämophiles Globulin B), Faktor XI (Rosenthal-Faktor) oder Faktor XII (Hageman-Faktor) verlängert.
Das Ausmaß der Verlängerung hängt von der Empfindlichkeit des Reagens gegenüber einem Mangel der entsprechenden Faktoren ab. Mithilfe bestimmter Reagenzien, die zur Bestimmung der partiellen Thromboplastinzeit verwendet werden, kann außerdem ein Mangel zweier Faktoren der Kontaktphase der Blutgerinnung, des Präkallikreins (Fletcher-Faktor) und des hochmolekularen Kininogens, festgestellt werden. Ein Mangel an diesen Faktoren ist selten und löst keine klinischen Symptome aus.
Andere Ursachen der Verlängerung der Quick-Zeit und der partiellen Thromboplastinzeit:
Behandlung mit Heparin
Die partielle Thromboplastinzeit ist bei einer Behandlung mit Heparin verlängert. Das Ausmaß der Verlängerung hängt von Art und Menge des eingesetzten Heparins sowie von der verstrichenen Zeitspanne zwischen der Verabreichung des Heparins und der Probenentnahme ab.
Auch die Empfindlichkeit des verwendeten Reagens auf Heparin hat einen Einfluss auf die partielle Thromboplastinzeit (PTT). Es wird empfohlen, zur Durchführung einer präoperativen Abklärung der Hämostase solche Reagenzien zu wählen, die wenig empfindlich auf zirkulierendes Lupus-Antikoagulanz sind.
Reagenzien zur Bestimmung der Quick-Zeit enthalten einen Heparin-Inhibitor, wodurch sie bis zu einer bestimmten Konzentration unempfindlich gegenüber Heparin werden.
Durch Bestimmung der Thrombinzeit oder der Anti-Faktor-Xa-Aktivität kann das Vorhandensein von verabreichten Antikoagulanzien, beispielsweise von Heparin, nachgewiesen werden.
Präsenz von zirkulierendem Lupus-Antikoagulanz
Die PTT wird durch die Anwesenheit von zirkulierendem Lupus-Antikoagulanz verlängert. Das Ausmaß dieser Verlängerung hängt von der Empfindlichkeit gegenüber dem zirkulierenden Lupus-Antikoagulanz sowie von dessen Beschaffenheit ab.
Reagenzien zur Bestimmung der Quick-Zeit sind gegenüber zirkulierendem Lupus-Antikoagulanz wenig empfindlich; es kann jedoch manchmal eine Verlängerung beobachtet werden. Diese hängt von der Empfindlichkeit des benützten Reagens und von der Beschaffenheit des zirkulierenden Lupus-Antikoagulanz ab.
Präsenz eines spezifischen Inhibitors eines Gerinnungsfaktors
Die Quick-Zeit und die partielle Thromboplastinzeit sind in Anwesenheit eines spezifischen Inhibitors eines Gerinnungsfaktors, auf den einer der Tests empfindlich ist, verlängert. Eine solche Präsenz kommt selten vor, außer im Rahmen einer Hämophile-Behandlung. Bestimmte spezifische Inhibitoren, insbesondere solche, die sich gegen Faktor VIII richten, stellen ein erhebliches Blutungsrisiko dar. Die klinischen Symptome können pathognomonisch sein, werden aber im Rahmen einer präoperativen Abklärung nur selten erkannt.
Behandlung mit Vitamin-K-Antagonisten
Behandlungen mit Vitamin-K-Antagonisten führen zu einem Mangel an Vitamin-K-abhängigen Gerinnungsfaktoren (Faktor II, VII, IX und X), und dadurch zu einer Verlängerung der Quick-Zeit und der partiellen Thromboplastinzeit. Diese Verlängerung hängt von der Empfindlichkeit des Reagenz auf den durch die Behandlung ausgelösten Mangel sowie vom Ausmaß dieses Mangels ab. Demzufolge kann die Quick-Zeit oder – vorzugsweise – die INR (International Normalized Ratio), welche die Quick-Zeit unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und der Empfindlichkeit des Reagens ausdrückt, für die Überwachung und Anpassung einer Behandlung mit Vitamin-K-Antagonisten verwendet werden.
Behandlung mit direkten Inhibitoren
Eine Behandlung mit direkten Inhibitoren des Thrombins (Hirudin-Derivate, Argatroban, Dabigatran) geht mit der Verlängerung der Quick-Zeit und der PTT einher.
Diese Verlängerung hängt von der Art des verabreichten Arzneistoffes, von der Empfindlichkeit des benützten Reagens sowie von der verstrichenen Zeitspanne zwischen der Verabreichung des Arzneistoffes und der Probenentnahme ab. Durch Bestimmung der Thrombinzeit kann erkannt werden, ob ein direkter oder ein indirekter Inhibitor (Heparin) des Thrombins vorliegt.
Behandlung mit direkten Inhibitoren des aktivierten Faktors X
Eine Behandlung mit direkten Inhibitoren des aktivierten Faktors X (Rivaroxaban, Apixaban) geht mit der Verlängerung der Quick-Zeit und der PTT einher. Diese Verlängerung hängt von der Art des verabreichten Arzneistoffes, von der Empfindlichkeit des benützten Reagenz sowie von der verstrichenen Zeitspanne zwischen der Verabreichung des Arzneistoffes und der Probenentnahme ab. Durch Messung der Anti-Xa-Aktivität kann erkannt werden, ob ein direkter oder ein indirekter Inhibitor (Heparin) des aktivierten Faktors X vorliegt.